Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Szalyga Bau, Robert Szalyga, An der Leimkuhle 2a, 40625 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Bau- und Ausbaudienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dieser beigefügten Unterlagen. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften.
§ 4 Termine und Fristen
Angaben über Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und schriftlich bestätigt worden sind.
Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt und seinen sonstigen Mitwirkungspflichten nachkommt.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampf oder andere unvorhersehbare Hindernisse verlängern sich die Termine und Fristen entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Bei Aufträgen mit einem Wert über 5.000 Euro können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und arbeitsfähig ist. Er hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen.
Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten die erforderlichen Anschlüsse für Wasser, Strom und Entsorgung zur Verfügung.
§ 7 Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne wichtigen Grund oder befindet er sich mit der Abnahme in Verzug, gilt die Leistung als abgenommen.
Kleinere Mängel, die die Nutzung der Leistung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Material- und Handwerksfehler nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst nachzubessern. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen.
Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien wird keine Gewähr übernommen.
§ 9 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung entstehen Miteigentumsrechte entsprechend dem Verhältnis des Materialwertes zum Gesamtwert.
§ 11 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Vertragspartei
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 10% der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2025
Szalyga Bau - Robert Szalyga - An der Leimkuhle 2a - 40625 Düsseldorf